Aktuelle Informationen
An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen in unserer Kinderarztpraxis informieren.
Wir bekommen Verstärkung - Neuaufnahme von Geschwisterkindern ab sofort möglich (20.05.2025)
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Praxisteam ab dem 01.07.2025 Zuwachs erhält: Frau Dr. Marie-Luise Böhm wird uns als angestellte Assistenzärztin an 2 Tagen pro Woche unterstützen. Dies gibt uns die Möglichkeit, zusätzliche Sprechstundenzeit anzubieten und mehr Patienten bei uns aufzunehmen.
In einem ersten Schritt werden wir zunächst Kinder, deren Geschwister bereits bei uns in der Praxis betreut werden (z.B. als Säuglinge oder aufgrund einer chronischen Erkrankung), als reguläre Patienten für sämtliche Vorsorgen und Impfungen übernehmen. Sofern Sie bereits mit einem oder mehreren Kindern regelmäßig von uns betreut werden und weitere Geschwisterkinder bei uns anmelden möchten, kontaktieren Sie uns bitte in den kommenden Tagen telefonisch, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen planen können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Neuaufnahmen vorerst auf Geschwisterkinder und Neugeborene beschränken müssen. Abhängig von der Nachfrage und den verfügbaren Kapazitäten werden wir in den kommenden Monaten versuchen, so vielen Kindern wie möglich die Übernahme und damit eine umfassende kinder- und jugendärztliche Versorgung anzubieten. Wir werden Sie darüber rechtzeitig über die PraxisApp und hier auf unserer Website informieren.
MenB- Impfung jetzt über Versichertenkarte abrechenbar (10.05.2025)
Die Impfung gegen Meningokokken Typ B (MenB) mit dem Impfstoff Bexsero wird seit Januar 2024 von der STIKO für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag empfohlen.
Zum 09.05.2025 haben sich nun die Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf eine Abrechnungsregelung für die Impfung verständigt. Damit können wir ab sofort die MenB- Impfung bei Kindern bis zum 5. Geburtstag unkompliziert über die Versichertenkarte des Kindes abrechnen. Das bisher notwendige Verfahren, bei dem Sie als Eltern die Kosten für die Impfung zunächst vorstrecken und sich dann von der Kasse erstatten lassen mussten, entfällt.
Darüber hinaus kann die MenB- Impfung aber auch für ältere Kinder sinnvoll sein. In diesem Fall müssen Sie die Kosten grundsätzlich selbst tragen. Allerdings erstatten viele gesetzliche und private Krankenkassen die Kosten für die Impfung auch bei Kindern, die älter als 5 Jahre sind, ganz oder teilweise auf freiwilliger Basis. Bei Interesse fragen Sie Ihre Krankenversicherung, ob diese die Kosten für die MenB- Impfung auch bei Kindern im Alter von 5-18 Jahren übernimmt.
Bei weiteren Fragen zum Thema Impfungen sprechen Sie uns gerne an.
RSV-Prophylaxe für Säuglinge (26.10.2024)
Erstmals haben in diesem Jahr alle Säuglinge, die ab dem 01.04.2024 geboren wurden, Anspruch auf eine spezifische Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV). Dieser Anspruch umfasst eine einmalige Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) zur Prophylaxe gegen das RS-Virus in der ersten RSV-Saison.
Alle wichtigen Informationen zur RSV-Prophylaxe und zur Durchführung der Immunisierung in unserer Praxis finden Sie in dem unten stehenden PDF-Dokument. Dies betrifft insbesondere Kinder, die zwischen April und September 2024 geboren wurden.
Kinder, die ab Oktober 2024 geboren sind, erhalten die RSV-Prophylaxe in der Regel bereits im Alter von wenigen Tagen in der Geburtseinrichtung. Sollte Ihr Neugeborenes noch nicht gegen RSV geschützt sein, informieren Sie uns bitte bereits bei der Erstanmeldung darüber, damit wir möglichst schon den ersten regulären Termin in unserer Praxis (in der Regel die U3 im Alter von 4 Wochen) zur Durchführung der RSV-Prophylaxe nutzen können.
Kündigung sämtlicher Selektivverträge (31.05.2024)
Zum 31.05.2024 hat unsere Praxis sämtliche Selektivverträge, die wir in der Vergangenheit mit verschiedenen Krankenkassen geschlossen hatten, gekündigt. Dies betrifft insbesondere die Verträge mit der AOK Bayern (AOK PzV Vertrag), der BKK Akzo Nobel und anderen BKKen (Starke Kids Vertrag), der Techniker Krankenkasse, der DAK und einige weitere.
Aber was heißt das nun für Sie und Ihr Kind?
Unter Selektivverträgen versteht man vertragliche Vereinbarungen zwischen einer Krankenkasse und einem medizinischen Leistungserbringer, in denen Regelungen zur Erbringung und Vergütung medizinischer Leistungen getroffen werden, die nicht Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen sind.
Konkret bedeutet dies: regulär übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen U1-U9 sowie die Jugendvorsorge J1. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen ihren Mitgliedern aber noch weitere, zusätzliche Vorsorgen an, nämlich die U10 (im Alter von 7-8 Jahren), die U11 (mit 9 bis 10 Jahren) sowie die J2 (mit 16 bis 17 Jahren). Diese Zusatzvorsorgen sind vollkommen freiwillig, weder sind Ärzte verpflichtet, sie anzubieten, noch sind Patienten verpflichtet, sie wahrzunehmen. Es handelt sich um frei wählbare Verträge zwischen Krankenkasse, Arztpraxen und Versicherten. Diese Selektivverträge decken dabei oft noch weitere medizinische Leistungen ab, z.B. spezielle apparative Augenuntersuchungen (Sehscreening) oder besondere Vergütungen für ärztliche Gesprächsleistungen und Beratungen zu bestimmten Themen. Die Regelungen hierfür unterscheiden sich je nach teilnehmender Krankenkasse.
Praktisch alle privaten Krankenversicherungen übernehmen für ihre Versicherten ebenfalls die Kosten für die oben genannten zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen.
Leider ist es für uns aus Kapazitätsgründen jedoch nicht mehr möglich, die oben genannten Zusatzvorsorgen (U10, U11 und J2) weiterhin in unserer Praxis anzubieten. Wir bemühen uns täglich darum, eine umfassende und fachlich hochwertige kinderärztliche Versorgung im südlichen Landkreis Miltenberg aufrecht zu erhalten – doch da unsere Ressourcen sowohl personell als auch zeitlich begrenzt sind, sind wir gezwungen, hier Prioritäten zu setzten. Dabei war es uns wichtig, insbesondere Neugeborene auch weiterhin bei uns aufnehmen und umfassend betreuen zu können und hierfür Kapazitäten frei zu halten. Wir haben uns deshalb entschlossen, sämtliche mit gesetzlichen Krankenkassen geschlossenen Selektivverträge zu kündigen und somit die darin enthaltenen Zusatzleistungen insbesondere für „ältere“ Kinder (d.h. die Vorsorgen U10, U11 und J2) aus unserem Leistungsangebot zu streichen. Dies gilt ohne Ausnahme und auch für privat Versicherte.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass durch diese Vertragskündigung unsererseits sich für die meisten Familien nur wenig bis gar nichts ändert. Wir führen weiterhin bei allen unseren Patienten bis zum 18. Geburtstag die in der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen Vorsorgeuntersuchungen (U3 bis U9 sowie J1) und sämtliche Impfungen durch. An der Akutversorgung ändert sich ebenfalls nichts. Und selbstverständlich bleiben wir auch für Ihre älteren Kinder und Jugendlichen der erste Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen!
Versorgungssituation im Landkreis (01.07.2023)
Bereits seit Mai 2022 gilt der Landkreis Miltenberg aus pädiatrischer Sicht als drohend unterversorgt. Ab 01.07.2023 sind von den eigentlich vorgesehenen 8,5 Kassensitzen für Kinder- und Jugendärzte nur noch 6,0 besetzt. Daraus ergeben sich leider nochmals deutliche Einschränkungen in der bereits zuvor schon angespannten Versorgungssituation.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen, eine sichere und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für die Kinder unserer Region zu gewährleisten. Wir sind uns dabei der Bedeutung einer kontinuierlichen und umfassenden kinderärztlichen Betreuung bewusst und bedauern deshalb die aktuell erforderlichen Einschränkungen sehr.
Wir verstehen, dass die aktuelle Situation für einige Familien eine große Herausforderung darstellt und arbeiten aktiv daran, die Situation zu verbessern und alternative Lösungen zu finden. Bitte achten Sie auf entsprechende Aktualisierungen hier auf unserer Website.
Wir verstehen, dass die aktuelle Situation für einige Familien eine große Herausforderung darstellt und arbeiten aktiv daran, die Situation zu verbessern und alternative Lösungen zu finden. Bitte achten Sie auf entsprechende Aktualisierungen hier auf unserer Website.